mit Bezug zu: 2025, "Empfehlung [...]"
"Aktenzeichen: [...]. Datum 26.11.2024 / Sehr geehrte [...], in der Strafsache gegen [...] wegen Körperverletzung ist Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vor der 12. großen Strafkammer bestimmt auf Datum Mittwoch, 12. März 2025 Uhrzeit 09:00 [...]. Zu diesem Termin werden Sie als Zeuge/Zeugin geladen [...]".
Patrick Robinson: "Prozessauftakt nach Fenstersprung", Oberhessische Presse, 01.03.2025: "Zeugen sind geladen. [...] Die Verhandlung beginnt am Montag, 3. März, um 9 Uhr [...]. Für weitere Verhandlungstermine sind jeweils Mittwoch, 12. März, 19. März, 2. April und 9. April angesetzt".
"Angeklagter bittet um Verzeihung", ebenda, 04.03.2025: "Sie sei mittlerweile umgezogen, befindet sich in Therapie, um die körperlichen und seelischen Wunden zu heilen. Sie sagte, dass sie um ihre Sicherheit fürchtet, Angstzustände und Schlafstörungen hat. Durch die Nachwirkungen habe sie ihren Mini-Job verloren, mit dem sie sich neben dem Bafög ihr Studium finanzierte. Eine neue Beschäftigung könne sie aufgrund ihrer Einschränkungen nicht finden. Und auch ihre Leistungen im Studium leiden, so sagte sie, unter ihrer Verfassung. [...] 'Ich hatte Sie in der Situation nicht im Fokus', sagte er [der Angeklagte zum Geschehen am 30. März 2024]. Er beteuerte, dass von ihm keine Gefahr für die Zeugin ausgehe, und bat um
Verzeihung".
Telegram, 12.03.2025, Stalker-Monitoring-Gruppe: "X. ist noch länger da geblieben. Die Zeugin nach mir war von der Wohnung oben drüber, im dritten Stock. Und er soll beim wiederholten Versuch die Tür einzutreten, gebrüllt haben: 'Kris, hier ist der Teufel, dich zu holen' [...]".
Patrick Robinson: "Prozess in Marburg: Frau springt aus Fenster - Angeklagter äußert sich", Oberhessische Presse, 03.04.2025: "Er habe vor 2012 ein von einer Marburgerin programmiertes Computer-Spiel gespielt. Virtuelle Aufgaben mussten teilweise in der Realität erfüllt werden. Mit der Marburgerin habe er viel gechattet, es sei auch zu einem Treffen gekommen. Im Zuge dieses Treffens habe er romantische Absichten angesprochen, sei aber abgewiesen worden. Als er sie 2012 erneut in Marburg besuchen wollte, sei er 'ausgerastet', habe seine erste psychotische Episode gehabt. Er sei in die Marburger Obdachlosenszene abgedriftet und habe sich viel mit Verschwörungstheorien beschäftigt. Danach habe er sich aber wieder in psychiatrische Behandlung begeben. Einige Zeit vor der Tat habe er seine Medikamente aufgrund starker Nebenwirkungen abgesetzt und sei dadurch wieder in die Psychose abgeglitten. Er sei 2024 wieder nach Marburg gefahren, um die Wohnung der Programmiererin aufzusuchen, ohne zu wissen, dass diese verzogen sei. Erst als er schon in die Wohnung eingedrungen war und die Studentin, die auf der Flucht aus dem Fenster sprang, auf dem Vordach sah, wurde ihm klar, dass etwas schiefläuft".
Telegram, 09.04.2025: "Heute ist Prozesstag 4. X. ist da gewesen, die ersten Stunden, genug für die Aussage des psychiatrischen Gutachters. Er rief gerade an. Es geht um die Frage der Aufhebung der Sicherheitsverwahrung meines Stalkers. Ich kann das gerade gar nicht alles erfassen, ich muss es aufschreiben. Er empfiehlt diese Aufhebung immerhin nicht. Aber was ich höre! In einem Kontext einer Vernehmung muss der Stalker seine Tötungsabsicht gestanden haben. Außerdem höre ich, dass er mal eine Polizistin entwaffnet hat, mal einer Krankenschwester ins Gesicht geschlagen, dass er mal aus einer Einrichtung ausgebrochen ist und wieder eingefangen werden musste. Und anderes. Ich sitze hier in der Sonne und zittere".
"Prozessverlängerung um Fenstersprung in Marburg: Gutachten muss ergänzt werden", Oberhessische Presse, 09.04.2025: "Der vom Gericht bestellte Gutachter sah die junge Frau auch 'zur falschen Zeit am falschen Ort'. [Dr. Rolf] Speier beschrieb in seinem 42-seitigen Gutachten den Beschuldigten als eigentlich intelligenten Menschen, der aber 2024 im Wahn zwanghaft zu der besagten Wohnung zurückkehren musste. 'Die Krankheit macht Dinge mit ihm, die sich niemand vorstellen kann', sagte der forensische Psychiater. Es handele sich 'aus meiner Sicht eindeutig um Paragraf 20'. [...] Er empfahl zum Schluss seines Gutachtens das Unterbringen des Beschuldigten in der forensischen Klinik in Marburg, da der Angeklagte unter anderem 'meisterlich doppelte Buchführung' betreiben könne. Im Fachjargon bezeichnet die 'doppelte Buchführung' den Zustand des Patienten, von wahnhaften Gedanken getrieben zu sein, aber nach außen die Fassade eines gesunden Menschen aufrecht erhalten zu können".
Abb. Collage aus Motiven analog zu den Titelillustrationen der Oberhessischen Presse (Tatort, Gericht) sowie "Justizzentrum Aachen Gerichtssaal 01", ACBahn 2013, unter Creative-Commons-Lizenz CC BY 3.0.
Patrick Robinson: "Prozess um Fenstersprung in Marburg: Angeklagter bekommt Bewährung", Oberhessische Presse, 14.05.2025, 17:29 Uhr: "Eine Wendung nahm der Prozess um einen Einbruch mit anschließendem Fenstersprung einer Frau auf die Gutenbergstraße. Bei der Verhandlung Anfang April empfahl Sachverständiger Dr. Rolf Speier noch, den Angeklagten in einer forensischen Klinik einzuweisen. In seinem Gutachten stützte er sich unter anderem auf die sogenannte 'doppelte Buchführung', die der Angeklagte meisterlich beherrsche. Jetzt, am Mittwoch, 14. Mai, legte Dr. Speier ein geändertes Gutachten vor und empfahl das Aussetzen einer Haftstrafe zur Bewährung. [...] Die Staatsanwältin vertrat in ihrem Plädoyer die Auffassung, dass die Studentin zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei [d.h. in ihrer eigenen Wohnung, Anm.]. Aufgrund der langen Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik nach der Tat und des Gutachtens Dr. Speiers befürwortete sie eine Aussetzung auf Bewährung für die Dauer von fünf Jahren. In dieser Zeit soll der Angeklagte regelmäßig seinen Medikamentenspiegel kontrollieren lassen. Außerdem soll er von einer psychiatrischen Ambulanz in Wohnortnähe betreut werden. [...] Des Weiteren darf der Angeklagte keinen Kontakt zu der Studentin, die aus dem Fenster sprang, sowie der Programmiererin, auf die sich seine Psychose bezog, aufnehmen, auch nicht zur Entschuldigung".
"Regungslos und mit gefasster Miene nimmt der 28-jährige schlanke Mann sein Urteil vor dem Landgericht Oldenburg am Montag entgegen. Er muss auf Dauer in einer psychiatrischen Klinik bleiben - nicht zur Strafe, betont der Vorsitzende Richter Frederik Frank in seiner Urteilsbegründung - sondern um ihn selbst vor sich und anderen zu schützen. Aus christlichen Wahnvorstellungen heraus hatte der junge Mann im April 2024 einen Brandsatz gegen die Tür der Oldenburger Synagoge geschleudert. 'Stimmen' in seinem Kopf hätten ihn dazu aufgefordert. Gegen das Urteil ist Revision möglich. (Az: 3 KLs 160 Js 48227/24) [...] Mit einem selbst gebauten Molotow-Cocktail hatte der Mann am 5. April 2024 versucht, das jüdische Gebetshaus in der Leo-Trepp-Straße in Brand zu setzen" (Jörg Nielsen: "Sicherungsverwahrung nach Brandanschlag auf Oldenburger Synagoge", Jüdische Allgemeine, 16. Juni 2025, 14:41 Uhr).
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
E-Mail: kriswagenseil [at] gmx [point] de